BK4-20-072A01 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Gasbereich

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Fluxys Deutschland GmbH, vom 16.06.2021 auf Verlängerung der Genehmigungsdauer der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt "GDRM-Anlage Anlandestation Greifswald - Anlagenerweiterung 3", hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 01.09.2021 beschlossen:

1. Die mit Beschluss BK4-20-072 vom 02.07.2021 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „GDRM-Anlage Anlandestation Greifswald - Anlagenerweiterung 3" (im Folgenden aus Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:

Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2027.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.



BK4-20/072A01

Ursprungsbeschluss

Stand: 28.02.2023

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