BK4-20-072A01
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Fluxys Deutschland GmbH, vom 16.06.2021 auf Verlängerung der Genehmigungsdauer der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt "GDRM-Anlage Anlandestation Greifswald - Anlagenerweiterung 3", hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 01.09.2021 beschlossen:
1. Die mit Beschluss BK4-20-072 vom 02.07.2021 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „GDRM-Anlage Anlandestation Greifswald - Anlagenerweiterung 3" (im Folgenden aus Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2027.
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2027.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-20/072A01
Stand: 28.02.2023