BK4-21-060 Festlegung nach § 29 EnWG

Konsultation

§ 29 Abs. 1 EnWG, § 30 Abs. 1 Nr. 9 und 10 StromNEV;
Verfahren zur Festlegung des Regulierungsrahmens für selbstständige Betreiber von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, für die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer von der Neu-Connect Deutschland GmbH geplanten Elektrizitätsverbindungsleitung zwischen Deutschland und Großbritannien eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 25 Jahren festzulegen. Die Nutzungsdauer soll erstmalig bei der Berechnung der jährlichen Netzkosten ab dem 01.01.2022 angesetzt werden.

Durch die beabsichtige Festlegung zwischen Großbritannien und bestehenden unterschiedlichen nationalen Nutzungsdauervorgaben aneinander angeglichen werden. Nur so können Komplikationen der Berechnungen und erhebliche Folgeprobleme bei der Bemessung der sachgerechten hälftigen Kostenanteile, insbesondere bei der Berechnung der Abschreibungen sowie der Restwerte für die Eigenkapitalverzinsung, vermieden werden.

Stellungnahmen hierzu sind bis zum 24.11.2021 möglich.

BK4-21-060

Verfahrenseinleitung und weitere Dokumente

Stand: 10.11.2021

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