BK4-22-002
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektronik
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßahme der TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur am 21.02.2023 beschlossen:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Sammelprojekt für statische kapazitive Blindleistungskompensationsanlagen in der TenneT-Regelzone, Teil 2" wird genehmigt.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2028.
3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-22-002
Stand: 12.08.2025