BK4-22-003
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektronik
In dem Verwaltungsverfahren nach§ 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßahme der TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 04.04.2025 beschlossen:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt ,,Netzverstärkung und -ausbau Somborn -Aschaffenburg" wird genehmigt.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
4. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-22/003
Stand: 16.06.2025