BK4-22-005A01
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, vom 07.03.2024 auf Anpassung der Genehmigungsdauer der nach§ 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Netzausbau Lübeck/West -Krümme!" hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn am 13.05.2024 beschlossen:
1. Die mit Beschluss BK4-22-005 vom 21.02.2023 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Netzausbau Lübeck/West -Krümmet" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-22-005A01
1.Änderungsbeschluss_BK4-22-0005A01 (pdf, 1 MB)
Stand: 12.08.2025