BK4-22-018A01
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der der 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 Berlin, vom 07.03.2024 auf Anpassung der Genehmigungsdauer der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Netzanschluss Industriegebiet Eulenberg“ hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur am 26.09.2024 beschlossen:
1.Die mit Beschluss BK4-22-018 vom 08.05.2023 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „ Netzanschluss Industriegebiet Eulenberg“ (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
3. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
4. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-22-018A01
1.Änderungsbeschluss_BK4-22-0018A01 (pdf, 216 KB)
Stand: 12.08.2025