BK4-22-018 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Strombereich

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme, der 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 Berlin, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur am 08.05.2023 beschlossen:

  1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt ,,Netzanschluss Industriegebiet Eulenberg" wird teilweise genehmigt. Hinsichtlich des neunten 380/110-kV-Transformators sowie der diesem zuzuordnenden Betriebsmittel, namentlich eines 380-kV-Transformatorschaltfelds sowie eines 110-kV-Transformatorschaltfelds, wird die Investitionsmaßnahme abgelehnt.
  2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31 .12.2028.

  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

  4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.

  5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

  6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-22-018

weitere Entscheidung

Stand: 07.11.2023

Mastodon