BK4-22-018
Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Strombereich
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme, der 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 Berlin, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur am 08.05.2023 beschlossen:
- Die Investitionsmaßnahme für das Projekt ,,Netzanschluss Industriegebiet Eulenberg" wird teilweise genehmigt. Hinsichtlich des neunten 380/110-kV-Transformators sowie der diesem zuzuordnenden Betriebsmittel, namentlich eines 380-kV-Transformatorschaltfelds sowie eines 110-kV-Transformatorschaltfelds, wird die Investitionsmaßnahme abgelehnt.
- Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31 .12.2028.
- Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
- Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
- Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
- Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-22-018
BK4-22-018_Beschluss (PDF, 5 MB)
Stand: 07.11.2023