BK4-22-020
Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Strombereich
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme, der 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 Berlin, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur am 15.11.2024 beschlossen:
- Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Energiewende-bedingter sechster 380/110-kV-Transformator UW Hamburg/Süd" wird genehmigt.
- Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
- Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
- Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
- Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-22-020
BK4-22-020 Beschluss (pdf, 2 MB)
Stand: 08.01.2025