BK4-22-033 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektronik

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 26.09.2024 beschlossen:

1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „NEP 2035v2021 P402 M602 Netzausbau Westerkappeln -Gersteinwerk (199)" wird hinsichtlich des 380-kV-Freileitungsneubaus zwischen Westerkappeln und Gersteinwerk inklusive der jeweils zwei 380-kV-Leitungsschaltfelder für deren Anschluss in den Schaltanlagen Westerkappeln und Gersteinwerk genehmigt. Hinsichtlich des Ersatzneubaus der Schaltanlagen in Gersteinwerk und Westerkappeln wird der Antrag abgelehnt.

2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.

3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.

4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-22/033

Stand: 22.01.2025

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