BK4-22-063 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektronik

In dem Verwaltungsverfahren nach§ 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßahme der TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 03.04.2025 beschlossen:

1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erhöhung der Umspannkapazität im Suchraum Ämter Büchen/ Breitenfelde, Schwarzenbek-Land" wird genehmigt.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
4. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-22/063

Stand: 16.06.2025

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