BK4-22-087
Ankündigung der Einleitung des Verfahrens zur Festlegung der Netzkosten für die Kalenderjahre 2020 und 2021 eines selbstständigen Betreibers von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungen.
§§ 29 Abs. 1, 28f EnWG
Einleitung eines Verfahrens zur Festlegung der Netzkosten für die Kalenderjahre 2020 und 2021 eines selbständigen Betreibers von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungen.
Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG ein Verfahren zur Festlegung der Netzkosten für die Kalenderjahre 2020 und 2021 eines selbständigen Betreibers von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungen eingeleitet. Die NeuConnect Deutschland GmbH, Emsstr. 20, 26382 Wilhelmshaven, hat mit Schreiben vom 30.06.2022 die Feststellung der Höhe der Netzkosten für die Kalenderjahre 2020 und 2021 gemäß § 28f EnWG beantragt.
Der betreffende Netzbetreiber ist die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth.
Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-22/087 geführt.
BK4-22/087
Stand: 02.11.2022