BK4-97-1130-E23.12.97 Genehmigung von Entgelten für die Gewährung eines besonderen Netzzugangs nach § 39 TKG

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung von Entgelten für die Gewährung eines besonderen Netzzugangs nach § 39 TKG hat die Beschlusskammer der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 20.02.1998 am 09.03.1998 folgenden Beschluss gefasst:

BK4-97-1130-E23.12.97

Stand: 16.02.2016

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