BK4-97-1130-E23.12.97 Genehmigung von Entgelten für die Gewährung eines besonderen Netzzugangs nach § 39 TKG
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung von Entgelten für die Gewährung eines besonderen Netzzugangs nach § 39 TKG hat die Beschlusskammer der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 20.02.1998 am 09.03.1998 folgenden Beschluss gefasst:
BK4-97-1130-E23.12.97
BK4-97-1130-E23.12.97_Beschluss_BF (pdf, 569 KB)
Stand: 16.02.2016