BK4-99-003-E07.01.99 Entgelte für zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung von Entgelten für zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung nach § 39 TKG aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 18.03.1999 folgenden Beschluss gefasst:

BK4-99-003

Stand: 16.02.2016

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