BK4-00-024-E15.09.00 Beschlusskammer 4
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung von Entgelten für zusätzliche Leistungen (Kollokationsfläche und Ressourcenprüfung) im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung nach § 39 TKG der Deutschen Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn hat die Beschlusskammer 4 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn folgenden Beschluss verfasst:
Bk4e-00-024/E15.09.00