BK4-01-002-E19.01.01 Beschlusskammer 4

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung von Entgelten für die zusätzlichen Leistungen Netzverträglichkeitsprüfung, Carrier-Express-Entstörung, Voranfrage, Raumlufttechnik und Schalten zu besonderen Zeiten im Rahmen von Vereinbarungen über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung nach § 39 TKG der Deutschen Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn hat die Beschlusskammer 4 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn folgenden Beschluss verfasst:

BK4e-01-002/E19.01.01

Stand: 01.08.2017

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