BK4-01-023-E20.07.01 Beschlusskammer 4
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung von Entgelten für Kollokation (Bereitstellung, Miete, Service- und Nebenkosten) und die zusätzlichen Leistungen Raumlufttechnik und Netzverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung nach § 39 TKG der Deutschen Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn hat die Beschlusskammer 4 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn folgenden Beschluss verfasst:
Bk4f-01-023/E20.07.01