BK4-01-026-E03.08.01 Beschlusskammer 4
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung von Entgelten für Basis-, optionale und zusätzliche Verbindungsleistungen sowie Ergänzungsleistungen im Rahmen von Zusammenschaltungen öffentlicher Telekommunikationsnetze gemäß § 39 TKG der Deutschen Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn hat die Beschlusskammer 4 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn folgenden Beschluss verfasst:
BK4a-01-026/E03.08.01