BK4-02-033-E24.09.02 Beschlusskammer 4

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung von Entgelten für optionale und zusätzliche Verbindungsleistungen sowie Ergänzungsleistungen im Rahmen von Zusammenschaltungen öffentlicher Telekommunikationsnetze gemäß § 39 TKG der Deutschen Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn hat die Beschlusskammer 4 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn folgenden Beschluss verfasst:

BK4a-02-033/E24.09.02

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