BK4-03-077-E22.07.03 Beschlusskammer 4

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung von Entgelten für die Carrier Express Entstörung im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleistung gemäß § 39 Alt. 1 TKG der Deutschen Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn hat die Beschlusskammer 4 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn folgenden Beschluss verfasst:

BK4f-03-077/E22.07.03

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