BK4-03-079-E23.07.03 Beschlusskammer 4
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung von Entgelten für Konfigurationsmaßnahmen an Interconnection-Anschlüssen (ICAs), Schalten am Kaskadierungspunkt, Leitweglenkung im intelligenten Netz, CCBS / CCNR über Netzgrenzen sowie automatisches Überlaufrouting im Rahmen von Zusammenschaltungsverträgen nach § 39 TKG der Deutschen Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn hat die Beschlusskammer 4 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn folgenden Beschluss verfasst:
BK4f-03-079/E23.07.03