BK4-04-051-E22.07.04 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss

Tenor des Beschlusses der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 30.09.2004 auf Grund des Antrages der Deutschen Telekom AG, T-Com auf Genehmigung der Entgelte für die Zusatzleistung "Netzverträglichkeitsprüfung" im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung

Die Beschlusskammer 4 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat beschlossen:

1. Die Abrechnung der Entgelte für die Leistung Netzverträglichkeitsprüfung nach Aufwand gemäß AGB-Preisliste "Sonstige Dienstleistungen" wird ab dem 01.10.04 genehmigt.

2. Die Genehmigung ist befristet bis längstens zum 30.09.06.

3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass nach dem Ergebnis einer Marktanalyse (§§ 11 ff.) die Antragstellerin auf dem relevanten Markt nicht über eine beträchtliche Marktmacht verfügt oder ihr trotz einer beträchtlichen Marktmacht keine Verpflichtung nach § 21 TKG auferlegt wird.

Antrag

Stand: 27.02.2010

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