BK4-04-052-E22.07.04 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss

Tenor des Beschlusses der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 30.09.2004 auf Grund des Antrages der Deutschen Telekom AG, T-Com auf Genehmigung der Entgelte für die Zusatzleistung "Carrier Express Entstörung" im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung

Die Beschlusskammer 4 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat beschlossen:

1. Die Entgelte für die "Carrier Express Entstörung" werden ab dem 01.10.04 wie folgt genehmigt:

Entgelte: Carrier Express Entstörung
ZugangsvarianteEntgelte
CuDA 2Dr 95,52 €
CuDA 2Dr mit hochbitratiger Nutzung 95,52 €
CuDA 4Dr 95,52 €
CuDA 4Dr mit hochbitratiger Nutzung 95,52 €
CuDA 2Dr mit ZWR95,52 €
CuDA 4Dr mit ZWR 95,52 €
CCA-A 95,52 €
CCA-B ohne ZWR 95,52 €
CCA-B mit ZWR 95,52 €
CCA-P 95,52 €
TelAsl bei OPAL 95,52 €
BaAsl bei OPAL 95,52 €
TelAsl bei ISIS-outdoor (TVSt) 95,52 €
BaAsl bei ISIS-outdoor (TVSt) 95,52 €
PMxAsl bei ISIS-outdoor (TVSt) 95,52 €


2. Die Genehmigung ist befristet bis längstens zum 30.09.05.

3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass nach dem Ergebnis einer Marktanalyse (§§ 11 ff.) die Antragstellerin auf dem relevanten Markt nicht über eine beträchtliche Marktmacht verfügt oder ihr trotz einer beträchtlichen Marktmacht keine Verpflichtung nach § 21 TKG auferlegt wird.

4. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.


BK4d-04-052

Antrag

Stand: 27.02.2010

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