BK4-04-069-E21.09.04 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss

Tenor des Beschlusses der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 30.11.2004 auf Grund des Antrages der Deutschen Telekom AG, T-Com bezüglich der Genehmigung der Entgelte für Kollokationen und Raumlufttechnik (RLT) im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung

Die Beschlusskammer 4 hat auf die mündliche Verhandlung vom 20.10.2004 beschlossen:

  1. Die Entgelte für Kollokationen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung werden ab dem 01.12.2004 wie folgt genehmigt:

    1. Die Abrechnung der Entgelte für die Bereitstellung und den Rückbau für die Produktvarianten physische und virtuelle Kollokation, Fernkollokation und Zugang zum KVz für die Projektierung (in der Angebots- und Auftragsphase), erstmalige Herrichtung und Erweiterung einschließlich Umlageverfahren und den Rückbau wird nach Aufwand gemäß AGB-Preisliste „Montage nach Aufwand“ (Stand 01.12. 2003) bzw. soweit es sich um interne Architekten- oder Ingenieursarbeitsleistungen für Planungs- Vergabe- und Bauaufsichtskosten des Hochbaus handelt, die durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen der HOAI (2002) erfasst sind, nach HOAI (2002) genehmigt. Für die nach HOAI abzurechnenden Grundleistungen wird eine Abrechnung nach Zeitaufwand genehmigt. Davon abweichend wird eine Abrechnung der Entgelte für Grundleistungen nach § 15 HOAI, deren anrechenbare Kosten nicht unter 25.565 € liegen, nach den entsprechenden Sätzen der Honorartafel gemäß § 16 HOAI genehmigt. Bei nur teilweiser Übertragung von Leistungsphasen eines Leitungsbildes oder nur teilweiser Übertragung von Grundleistungen einer Leistungsphase, sind die Entgelte entsprechend § 5 Abs. 1 und 2 HOAI zu kürzen. Für die nach HOAI abzurechnenden Leistungen gelten die jeweiligen Mindestsätze der Stundensätze bzw. der Honorartafel. Auslagen nach § 7 HOAI, die bei Ausführung des Auftrags entstehen (Nebenkosten), werden nach Einzelnachweis abgerechnet. Abrechnungen beauftragter Fremdleistungen sind durchzureichen.


    2. Die Abrechnung des im Rahmen einer Zählereichung vorzunehmenden Austausches des Wechsel-/Drehstromzählers nach Aufwand gemäß Preisliste „Montage nach Aufwand“ (Stand 01.Dezember 2003) wird genehmigt.

    3. Die einmalige Bearbeitungspauschale je Bereitstellung (erstmalige Herrichtung und Erweiterung) sowie je Rückbau von Kollokation für Auftragsabwicklung und Fakturierung wird für die Angebotsphase in Höhe von 185,66 € sowie (für die (Rück-) Bauphase) in Höhe von 174,98 € genehmigt.

    4. Für Kollokationsflächen für die Produktvariante physische Kollokation und virtuelle Kollokation (Outdoor-Kabine) werden einheitlich die Kaltmieten für 2 qm bis 18 qm in ganzzahligen Quadratmeterschritten zuzüglich 2 qm Verkehrsfläche entsprechend der dem Beschluss als Anlage beigefügten Preisliste („Preise für Kollokationen“) genehmigt.

    5. Für Kollokationsflächen für die Produktvariante virtuelle Kollokation (Outdoor-Box, Variante) werden die Kaltmieten je Gehäuse entsprechend der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Preisliste („Preise für Kollokationen“) genehmigt.

    6. Die pauschale Abrechnung der Servicekosten wird in Höhe von 0,10 €/qm für die Produktvarianten physische Kollokation und virtuelle Kollokation/Outdoor-Kabine genehmigt.

    7. Die pauschale Abrechnung der Nebenkosten wird in Höhe von 2,40 €/qm für die Produktvarianten physische Kollokation und virtuelle Kollokation/Outdoor-Kabine genehmigt.

    8. Die Bearbeitungspauschale für laufende Bestandsführung und Fakturierung der monatlichen Entgelte wird in Höhe von 34,62 € je Kollokation und Jahr genehmigt.

    9. Die Abrechnung der Entgelte für die RLT (Variante Teilklimatisierung und Luftaustausch ohne Kühlung) bzw. der hochbaulichen Maßnahme bei Eigenrealisierung der RLT für die Projektierung (in der Angebots- und Auftragsphase), erstmalige Herrichtung und Erweiterung einschließlich Umlageverfahren und den Rückbau wird nach Aufwand gemäß AGB-Preisliste „Montage nach Aufwand“ (Stand 01.12. 2003) bzw. bzw. soweit es sich um interne Architekten- oder Ingenieursarbeitsleistungen für Planungs- Vergabe- und Bauaufsichtskosten des Hochbaus handelt, die durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen der HOAI (2002) erfasst sind, nach HOAI (2002) genehmigt. Für die nach HOAI abzurechnenden Grundleistungen wird eine Abrechnung nach Zeitaufwand genehmigt. Davon abweichend wird eine Abrechnung der Entgelte für Grundleistungen nach § 15 HOAI, deren anrechenbare Kosten nicht unter 25.565 € liegen, nach den entsprechenden Sätzen der Honorartafel gemäß § 16 HOAI genehmigt. Bei nur teilweiser Übertragung von Leistungsphasen eines Leitungsbildes oder nur teilweiser Übertragung von Grundleistungen einer Leistungsphase, sind die Entgelte entsprechend § 5 Abs. 1 und 2 HOAI zu kürzen. Für die nach HOAI abzurechnenden Leistungen gelten die jeweiligen Mindestsätze der Stundensätze bzw. der Honorartafel. Auslagen nach § 7 HOAI, die bei Ausführung des Auftrags entstehen (Nebenkosten), werden nach Einzelnachweis abgerechnet. Abrechnungen beauftragter Fremdleistungen sind durchzureichen.

    10. Die Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung wird für die Angebotsphase in Höhe von 150,31 € und für die Bauphase in Höhe von 238,48 € je Bereitstellung (erstmalige Bereitstellung und Erweiterung) der RLT bzw. der hochbaulichen Maßnahmen bei Eigenrealisierung der RLT sowie je Rückbau der RLT bzw. der hochbaulichen Maßnahmen bei Eigenrealisierung der RLT genehmigt.

    11. Das Entgelt für die Nutzung der Raumlufttechnik Variante Teilklimatisierung (einschließlich der Energieverbrauchskosten) wird abhängig von der Mindestmietzeit genehmigt.

      Das monatliche Entgelt pro kW bestellter Entwärmungsleistung beträgt für eine Mietzeitbindung von

      10 Jahren für die Jahre 1 - 1049,83 €

      8 Jahren für die Jahre 1 - 854,11 €

      5 Jahren für die Jahre 1 - 566,93 €  

      für die darüber hinausgehende Jahre 32,73 €

    12. Die Bearbeitungspauschale für die laufende Bestandsführung und Fakturierung der monatlichen Entgelte wird in Höhe von 34,62 € je bestellter Teilklimatisierung und Jahr genehmigt.

    13. Die Abrechnung des kundenindividuellen Stromverbrauchs mittels eines gesetzlichen Zwischenzählers wird in Höhe von 0,089 €/KWh genehmigt.

    14. Für die Durchführung des Eskalationsprozesses nach Aufwand sowie als einmalige Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung wird je Verfahren ein Entgelt in Höhe von 123,32 € genehmigt.

  2. Die Genehmigung ist befristet bis längstens zum 30.11.2005.

  3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass nach dem Ergebnis einer Marktanalyse (§§ 11 ff.) die Antragstellerin auf dem relevanten Markt nicht über eine beträchtliche Marktmacht verfügt oder ihr trotz einer beträchtlichen Marktmacht keine Verpflichtung nach § 21 TKG auferlegt wird.

  4. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK4-04-069

Anlagen:
BK4-04-069-E21.09.04-Preisliste_TAL-Flächen (PDF / 7 MB)

Stand: 27.02.2010

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