BK4-04-073-E29.10.04
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss
Tenor des Beschlusses der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 22.12.2004 auf Grund des Antrages der Deutschen Telekom AG, T-Com bezüglich der Genehmigung der Entgelte für die Nutzungsänderung CuDA im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung
Die Beschlusskammer 4 hat auf die mündliche Verhandlung vom 17.11.2004 beschlossen:
1. Folgende Entgelte im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung werden ab dem 01.11.2004 genehmigt:
a) Änderung der TAL – Ausführungsvariante (CuDA 2 Dr von niederbitratig in hochbitratig)
Änderungsvariante
Beschreibung | Entgelte |
---|---|
Ohne Umschaltung im Verbindungskabel und ohne Umschaltung im Netz | 30,08 € |
Mit Umschaltung im Verbindungskabel und ohne Umschaltung im Netz | 66,61 € |
Ohne Umschaltung im Verbindungskabel und mit Umschaltung im Netz | 89,40 € |
Mit Umschaltung im Verbindungskabel und mit Umschaltung im Netz | 92,49 € |
Nutzungsänderung nicht möglich | 27,14 € |
b) Änderung des Übertragungsverfahrens unter Beibehaltung der Produktvariante CuDA 2 Dr hochbitratig:
Änderungsvariante
Beschreibung | Entgelte |
---|---|
Ohne Umschaltung im Verbindungskabel und ohne Umschaltung im Netz | 20,37 € |
Mit Umschaltung im Verbindungskabel und ohne Umschaltung im Netz | 56,90 € |
Ohne Umschaltung im Verbindungskabel und mit Umschaltung im Netz | 79,69 € |
Mit Umschaltung im Verbindungskabel und mit Umschaltung im Netz | 82,78 € |
Nutzungsänderung nicht möglich | 17,43 € |
2. Die Genehmigung ist befristet bis längstens zum 30.06.2005.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass nach dem Ergebnis einer Marktanalyse (§§ 11 ff.) die Antragstellerin auf dem relevanten Markt nicht über eine beträchtliche Marktmacht verfügt oder ihr trotz einer beträchtlichen Marktmacht keine Verpflichtung nach § 21 TKG auferlegt wird.
4. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK4-04-073
Stand: 27.02.2010