BK4-04-076-E22.11.04 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss

Tenor des Beschlusses der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 19.01.2005 auf Grund des Antrages der Deutschen Telekom AG, T-Com bezüglich der Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Endleitung ("Inhouse-Verkabelung")

Die Beschlusskammer 4 hat auf die mündliche Verhandlung vom 16.12.2004 beschlossen:

1. Für die Umschaltmaßnahmen bei einer erstmaligen Realisierung des direkten Zugriffs zum Abschlusspunkt Linientechnik (APL), bei einer Realisierung mit Zwischenverteiler, bei einer Realisierung des direkten Zugriffs zum APL mit Ersatz des vorhandenen Verteilers sowie im Rahmen eines vereinbarten Projektes werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste "Montage nach Aufwand" (Stand 01.12.2003) genehmigt.

2. Bei der Kostenbeteiligung an einer notwendigen Sanierung werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste "Montage nach Aufwand" (Stand: 01.12.2003) genehmigt.

3. Bei der Kostenbeteiligung an einem störungsbedingten Austausch eines Kabels bei in einem Kabel gemeinsam geführten Endleitungen werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste "Montage nach Aufwand" (Stand: 01.12.2003) genehmigt.

4. Die Genehmigungen unter Ziffern 1. bis 3. sind befristet bis zum 31.01.2007.

5. Die Genehmigungen stehen unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass nach dem Ergebnis einer Marktanalyse (§§ 11 ff.) die Antragstellerin auf dem relevanten Markt nicht über eine beträchtliche Marktmacht verfügt oder ihr trotz einer beträchtlichen Marktmacht keine Verpflichtung nach § 21 TKG auferlegt wird.


BK4d-04-076/ E22.11.04

Antrag

Stand: 27.02.2010

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