BK4-05-009 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss (Festnetz)

Entgeltgenehmigungsantrag der Deutschen Telekom AG, T-Com, zu Interconnectionanschlüsse (ICAs) – Konfigurationsmaßnahme für die Zusammenschaltungsdienste der Gasse (0)32 (Nationale Teilnehmerrufnummer (NTR) sowie Feststellungsantrag für die Nicht-Genehmigungspflicht für Verbindungsleistungen von und zu Nationalen Teilnehmerrufnummern der Gasse (0)32

Mit Schreiben vom 30.03.2005 hat die Deutsche Telekom AG, T-Com einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für Konfigurationsmaßnahmen am ICAs für die Zusammenschaltungsdienste der Gasse (0)32 gestellt.

Die Deutsche Telekom AG, T-Com beantragt ab dem 01.04.2005,

* die Genehmigung der Entgelte für die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten Leistungen „ICAs-Konfigurationsmaßnahme für die Zusammenschaltungsdienste der Gasse (0)32“ gemäß der Preisliste in Anlage 2, sowie

* die Ausdehnung des Geltungsbereichs der im Entgeltgenehmigungsverfahren BK4b-04-056/E20.08.04 vom 28.10.2004 mit Tenorberichtigung vom 03.12.2004 genehmigten Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung je Bestellung auf die neuen Leistungen „ICAs – Konfigurationsmaßnahmen für die Zusammenschaltungsdienste der Gasse (0)32“:

ICAsCustomer Sited“,
ICAsCustomer Sited mit Zweiwegeführung”,
ICAsCustomer Sited mit Doppelabstützung”,
ICAsCustomer Sited mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”,
ICAsCustomer Sited 16x2 Mbit/s”,
ICAsCustomer Sited 16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,
ICAsCustomer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”,
ICAsCustomer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”,
ICAsCustomer Sited 21x2 Mbit/s”,
ICAsCustomer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung ”,
ICAsCustomer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”,
ICAsCustomer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung ”,
ICAsCustomer Sited 63x2 Mbit/s”, ICAsCustomer Sited 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,
ICAsCustomer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung ”,
ICAsCustomer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”,
ICAsPhysical Colocation“, ICAsPhysical Colocation mit Doppelabstützung”

a. Bereitstellung, Realisierung der Erstzusammenschaltung
PositionLeistungEntgelt
aaEinrichtung der Leitweglenkung von Routingkennzahlen für Zusammenschaltungsdienste im Basisnetz (z.B. ICP-B. 32),
Entgelt je betroffene VE
89,44 €
abAusdehnung des Geltungsbereichs der im Entgeltgenehmigungsverfahren BK4b-04-056/E 20.08.04 vom 28.10.2004 mit Tenorberichtigung vom
03.12.2004 genehmigten Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragabwicklung und Fakturierung je Bestellung in Höhe des genehmigten
Entgelts von auf die unter aa) aufgeführte neue Konfigurationsmaßnahme
264,93€

b. für die zusätzlichen Preise bzgl. der Folgemaßnahmen im Telefonnetz der Deutschen Telekom

ba Änderung/Aufhebung der Zusammenschaltung in bestehenden EZB
PositionLeistungEntgelt
baaEinrichtung/Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung von Routingkennzahlen für Zusammenschaltungsdienste im Basisnetz (z.B. ICP-B.32)),
Entgelt je betroffene VE
80,28 €
babAusdehnung des Geltungsbereichs der im Entgeltgenehmigungsverfahren BK4b-04-056/E20.08.04 vom 28.10.2004 mit Tenorberichtigung vom 03.12.2004
genehmigten Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung je Bestellung in Höhe des genehmigten Entgelts von auf die unter baa) aufgeführte neue Konfigurationsmaßnahme
326,51€
bb.  Erweiterung der Zusammenschaltung um weitere oder neue EZB
PositionLeistungEntgelt
bbaEinrichtung der Leitweglenkung von Routingkennzahlen für Zusammenschaltungdienste im Basisnetz (z.B. ICP-B.32),
Entgelt je betroffene VE
89,44 €
bbbAusdehnung des Geltungsbereichs der im Entgeltgenehmigungsverfahren BK4b-04-056/E20.08.04 vom 28.10.2004 mit Tenorberichtigung vom 03.12.2004
genehmigte Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung je Bestellung in Höhe des genehmigten Entgelts von auf die unter bba) aufgeführte neue Konfigurationsmaßnahme  
326,51€


Ferner beantragt die Deutsche Telekom, T-Com die Feststellung, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss des Marktanalyseverfahrens durch die Regulierungsbehörde zu den Märkten 8 -10 der Kommissionsempfehlung die Leistungen T-Com-O.5, T-Com-Z.7, T-Com-Z.9, T-Com-Z.10, T-Com-Z.12, T-Com-Z.16, ICP-O.32, ICP-O.6, ICP-O.7, ICP-O.11, ICP-Z.4, BT Ignite-Z.14 jeweils mit Ursprung Dienst 032 von T-Com bzw. mit Ursprung Dienst 032 von ICP sowie die Leistungen T-Com-B.32 und T-Com-O.32 nicht der Entgeltgenehmigungspflicht unterliegen.

Die beantragten Entgeltmaßnahmen werden hiermit veröffentlicht.

Der Antrag auf Genehmigung der Entgelte, die Preisliste (Anlage2) und die Leistungsbeschreibung - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - können bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Raum 12.26), Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, von jedermann werktags (Montag bis Freitag) von 8:00 - 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnummern (0228) 14 – 47 12 oder 47 16 eingesehen werden.

Der Text des o. g. Antrages kann außerdem bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Postfach 8001, 53105 Bonn (Fax: 0228 / 14 – 64 71) gegen Kostenerstattung bezogen werden.


BK4d-05-009

Stand: 13.12.2005

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