BK4-05-010
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss
Entgeltgenehmigungsantrag der Deutschen Telekom AG, T-Com zur Teilnehmeranschlussleitung für die "Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte - TAL" und - KVz-TAL", "Nutzungsänderung CuDA" sowie "Schalten zu besonderen Zeiten".
Mit Schreiben vom 21.04.2005 hat die Deutsche Telekom AG, T-Com, einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte zur Teilnehmeranschlussleitung für die "Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte - TAL" und - KVz-TAL", "Nutzungsänderung CuDA" sowie "Schalten zu besonderen Zeiten" gestellt und beantragt wie folgt: Für den Zeitraum vom 01.07.05 bis zum 31.08.05:
- Die Genehmigung der Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung und die Entgelte für "Schalten zu besonderen Zeiten in Höhe der am 27.04.04 beantragten Entgelte, soweit sie in der Regulierungsverfügung vom 20.04.05 der Genehmigungspflicht unterliegen;
1.1 die Genehmigung der Entgelte für die Nutzungsänderung CuDA im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung in Höhe der am 29.10.04 beantragten Entgelte;
1.2 die Genehmigung der Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am Kabelverzweiger (KVz) in Höhe der am 26.01.04 beantragten Entgelte;
- hilfsweise:
2.1 die Genehmigung der Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung und die Entgelte für "Schalten zu besonderen Zeiten in Höhe der Genehmigung vom 25.06.04 (BK4a-04-027/ E27.04.04), soweit sie in der Regulierungsverfügung vom 20.04.05 der Genehmigungspflicht unterliegen;
2.2 die Genehmigung der Entgelte für die Nutzungsänderung CuDA im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung in Höhe der Genehmigung vom 22.12.04 (BK4d-04-073/ E29.10.04);
2.3 die Genehmigung der Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am Kabelverzweiger (KVz) in Höhe der Genehmigung vom 01.04.04 (BK4a-04-005/ E26.01.04).
- äußerst hilfsweise:
3.1 die vorläufige Anordnung der unter 1. bzw. der hilfsweise unter 2. beantragten Entgelte.
Die beantragten Entgeltmaßnahmen werden hiermit veröffentlicht.
Der Antrag auf Genehmigung der Entgelte können bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Raum 12.26), Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, von jedermann werktags (Montag bis Freitag) von 8:00 - 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnummern (0228) 14 - 47 12 oder 47 16 eingesehen werden.
Der Text des o. g. Antrages kann außerdem bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post , Postfach 8001, 53105 Bonn (Fax: 0228 / 14 - 64 71) gegen Kostenerstattung bezogen werden.
BK4b-05-010/E21.04.05