BK4-05-011
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss
Entgeltgenehmigungsantrag der Deutschen Telekom AG, T-Com für den als Line Sharing bezeichneten gemeinsamen Zugang zur TAL
Mit Schreiben vom 21.04.2005 hat die Deutsche Telekom AG, T-Com, einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für den als Line Sharing bezeichneten gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung und beantragt wie folgt: Vom 1. Juli 2005 bis zum 31. August 2005:
1. Die vorläufige Anordnung der Entgelte für den als Line Sharing bezeichneten gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung in Höhe der am 21. April 2004 beantragten Entgelte;
2. hilfsweise; die vorläufige Anordnung der Entgelte für den als Line Sharing bezeichneten gemeinsamen Zugang zur Teilnehmerschlussleitung in Höhe der Genehmigung vom 25.06.2004 (BK 4a-04-026 / E 21.04.04);
3. äußerst hilfsweise; die entgültige Genehmigung der unter 1. bzw. der hilfsweise unter 2. beantragten Entgelte.
Die beantragten Entgeltmaßnahmen werden hiermit veröffentlicht.
Der Antrag auf Genehmigung der Entgelte können bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Raum 12.26), Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, von jedermann werktags (Montag bis Freitag) von 8:00 - 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnummern (0228) 14 - 47 12 oder 47 16 eingesehen werden.
Der Text des oben genannten Antrages kann außerdem bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Postfach 8001, 53105 Bonn (Fax: 0228 / 14 - 64 71) gegen Kostenerstattung bezogen werden.
BK4b-05-011/E21.04.05