BK4-05-101 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Festnetz

Verfahren zur Überprüfung der Standardvertragsangebote der Deutschen Telekom AG für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, den gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung und den für diese Zugänge erforderlichen räumlichen Zugang (Kollokation) einschließlich RLT

Im Zusammenhang mit der Regulierungsverfügung vom 20.04.2005 (BK 4a-04-075/R) ist der Deutschen Telekom AG (DT AG) auf der rechtlichen Grundlage von § 23 Abs. 1 TKG zugleich auch auferlegt worden, ein einheitliches Standardangebot für diejenigen Zugangsleistungen, zu deren Angebot sie durch die Regulierungsverfügung verpflichtet worden ist und für die eine allgemeine Nachfrage besteht, zu veröffentlichen. Daraufhin hat die DT AG am 20.05.2005 Standardvertragsangebote für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung („TAL“), den gemeinsamen Zugang zur TAL, das sog. „Line Sharing“, und den für diese Zugänge erforderlichen räumlichen Zugang (Kollokation) einschließlich Raumlufttechnik veröffentlicht. Parallel dazu hat sie diese Standardverträge der Beschlusskammer 4 vorgelegt.

Seitdem fanden mehrere Verhandlungsrunden zwischen Vertretern der in den Verbänden Breko e.V. und VATM e.V. organisierten Wettbewerbsunternehmen und der DT AG statt, an denen Vertreter der Beschlusskammer 4 als Beobachter teilnahmen. Ziel dieser Gespräche, die insbesondere auf Wunsch der Wettbewerberverbände geführt wurden, war es, die verschiedenen Änderungspunkte in den Standardvertragsangeboten vor einer Überprüfung durch die Beschlusskammer im Rahmen eines Verfahrens nach § 23 TKG soweit wie möglich unstreitig zu stellen. Auf diese Weise sollten für beide Seiten akzeptable, auf den bisherigen praktischen Erfahrungen gründende sowie den Anforderungen der Praxis und den Interessen der Anbieter- und der Nachfragerseite Rechnung tragende Zugangsbedingungen gefunden werden. Hierdurch sollte auch der Umfang des Überprüfungsverfahren verschlangt und damit beschleunigt sowie durch ein Unstreitigstellen möglichst vieler Punkte eine im Interesse aller Beteiligten größere Rechtssicherheit geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund hatte die Beschlusskammer mit Zustimmung bzw. auf Bitten der DT AG und der Wettbewerbsunternehmen bisher davon abgesehen, die Überprüfung der Standardangebotes im Verfahren nach § 23 TKG einzuleiten.

Nach Beendigung dieser Gespräche, die zu keinen Ergebnissen geführt haben, hat die Beschlusskammer nunmehr ein Überprüfungsverfahren nach § 23 TKG bezüglich der Standardvertragsangebote für den Zugang zur TAL, das „Line Sharing“ und den für diese Zugänge erforderlichen räumlichen Zugang (Kollokation) einschließlich Raumlufttechnik eingeleitet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK 4a-05-101/S geführt.

Hiermit wird den Nachfragen und potenziellen Nachfragern nach den in den Standardvertragsangeboten enthaltenen Zugangsleistungen Gelegenheit gegeben, zu den Vertragsentwürfen der DT AG bis zum 31.01.2006 Stellung zu nehmen. Im Interesse einen zügigen Verfahrens wird darum gebeten, dass die Verbände jeweils Stellungnahmen für ihre Mitgliedsunternehmen abgeben und solche Unternehmen daher von gesonderten Stellungnahmen absehen.

Die Standardangebote können auf der Extranet-Seite der Deutschen Telekom AG bzw. in der BK Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnummern 0228 / 14 – 47 12 oder -47 16 eingesehen werden.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 4 findet am 15.02.2006, 9.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10 statt.

BK4a-05-101/S

Stand: 06.01.2010

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