BK4-05-102 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Festnetz

Verfahren zur Überprüfung des Standardvertragsangebotes der Deutschen Telekom AG für die Zusammenschaltung (IC)

Im Zusammenhang mit der IC-Regulierungsverfügung vom 05.10.2005 (BK 4c-05-002/R) ist der Deutschen Telekom AG (DT AG) auf der rechtlichen Grundlage von § 23 Abs. 1 TKG zugleich auch auferlegt worden, ein einheitliches Standardangebot für diejenigen Zugangsleistungen, zu deren Angebot sie durch die Regulierungsverfügung verpflichtet worden ist und für die eine allgemeine Nachfrage besteht, zu veröffentlichen. Daraufhin hat die DT AG am 07.11.2005 ein Standardvertragsangebot für eine Zusammenschaltungsvereinbarung einschließlich dem dafür erforderlichen räumlichen Zugang (Kollokation) veröffentlicht. Parallel dazu hat sie diesen Standardvertrag der Beschlusskammer 4 vorgelegt.

Die Beschlusskammer hat daher ein Überprüfungsverfahren nach § 23 TKG bezüglich des IC-Standardangebotes eingeleitet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK 4c-05-102/S geführt.

Hiermit wird den Nachfragen und potenziellen Nachfragern nach den im IC-Standardvertragsangebot enthaltenen Zugangsleistungen Gelegenheit gegeben, zu dem Vertragsentwurf der DT AG bis zum 28.02.2006 Stellung zu nehmen. Die gegenüber dem parallelen Überprüfungsverfahren für das TAL-Standardangebot um einen Monat längere Stellungnahmefrist ist darin begründet, dass jenem Verfahren bereits mehrmonatige Verhandlungen zwischen den Wettbewerberverbänden und der DT AG vorausgegangen waren.

Das Standardangebot kann auf der Extranet-Seite der Deutschen Telekom AG bzw. in der BK Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnummern 0228 / 14 – 47 12 oder -47 16 eingesehen werden.

Im Interesse einen zügigen Verfahrens wird darum gebeten, dass die Verbände jeweils Stellungnahmen für ihre Mitgliedsunternehmen abgeben und solche Unternehmen daher von gesonderten Stellungnahmen absehen.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 4 findet am 15.03.2006, 9.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10 statt.


BK4c-05-102/ S

Verfahrenseinleitung und Dokumentenübersicht

Stand: 06.01.2010

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