BK4-06-059
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss
Zugang zum Teilnehmeranschluss Antrag der Deutschen Telekom AG, T-Com, auf Genehmigung der Entgelte für die Netzverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung zum 01.10.2006
Die Deutsche Telekom AG, T-Com hat mit Schreiben vom 21.07.2006 für den Zeitraum ab dem 01.10.2006 einen Antrag auf Genehmigung der o.g. Entgelte gestellt.
Die Deutschen Telekom AG, T-Com beantragt die Genehmigung der Entgelte für die Leistung "Netzverträglichkeitsprüfung" gemäß Anlage 1 (Preisliste) und Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) ab dem 1.10.2006:
Preisliste
- Für die Prüfung nach Stufe 1 wird ein Entgelt nach Aufwand gem. Preisliste "Montage nach Aufwand" der T-Com erhoben.
- Für die Prüfung nach Stufe 2 wird ein Entgelt nach Aufwand gem. Preisliste "Montage nach Aufwand" der T-Com erhoben.
- Für weitergehende Prüfungen wird ein Entgelt nach Aufwand gem. Preisliste "Montage nach Aufwand" der T-Com erhoben.
- Für die Erarbeitung der Planungsregeln und alle im Zusammenhang mit neu zugelassenen Übertragungsverfahren stehenden IV-Anpassungen wird ein Entgelt nach Aufwand gem. Preisliste "Montage nach Aufwand" der T-Com erhoben.
Leistungsbeschreibung
Für den entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Kupferdoppeladern mit anderen als den in Anlage 2 und 3 des Teilnehmeranschlussleitungsvertrages beschriebenen Übertragungsverfahren ist vor dem erstmaligen Einsatz eine Prüfung auf Netzverträglichkeit durch die Telekom zur Gewährleistung der Netzsicherheit erforderlich. Mit der Prüfung soll der störungsfreie Betrieb der verschiedenen über ein Kabel geschalteten Übertragungssysteme sichergestellt werden.
- Hierbei ist vorrangig festzustellen, dass die Beschaltung der Kabel mit Systemen des Kunden zu keiner Störbeeinflussung der Übertragungssysteme der Telekom führt sowie die Einhaltung der EMV und des Personenschutzes durch systembezogene Versorgungsspannungen auf der Kupferdoppelader garantiert ist.
- Ferner werden mit der Prüfung Erkenntnisse für die Anpassung von Planungsregeln gewonnen.
- Zur Netzverträglichkeitsprüfung und für den Einsatz im Netz der Telekom werden nur Systeme mit standardisierten Übertragungsverfahren zugelassen.
- Die Prüfung wird in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt:
Stufe 1
In der ersten Stufe erfolgt die Prüfung ausschließlich an Hand der durch den Kunden zu übergebenden Systemdokumentation. Diese muss neben der allgemeinen Systembeschreibung die für die Netzverträglichkeit relevanten Teile beinhalten.
Hierzu gehören:
- Vollständige Angabe des Standards, der geltenden Abschnitte und der Anhänge des zu prüfenden Übertragungsverfahrens
- Systembeschreibung (Aufbau, Betrieb, Funktionsweise) mit Angaben zur Leitungsschnittstelle (Anzahl der benötigten Kupferdoppeladern, Leitungsbitraten bei Ein- oder Mehr- Doppeladerbetrieb, Fernspeisespannung auf der Leitungsseite, Fernspeisereichweite bzw. max. Schleifenwiderstände, ggf. Reichweiten bei verschiedenen Leitungsbitraten, Power-Cutback)
- Messwerte des Nutz- und Störleistungsdichtespektrum für Downstream und Upstream, ggf. bei den verschiedenen Leitungsbitraten, nominaler Sendepegel, Impedanz der Leitungsschnittstelle
- Nachweis der EMV und
- Hersteller des Systems
- Einsatzort des Systems (HVt und/oder KVz) Von der Deutschen Telekom wird auf der Grundlage der eingereichten Dokumentation die Netzverträglichkeit festgestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen
Kann auf der Grundlage der eingereichten Dokumentation die Netzverträglichkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden, da z.B. das Übertragungsverfahren und dessen Parameter unbekannt sind und keine Messwerte vorliegen oder das Übertragungsverfahren noch nicht im Netz der Telekom eingesetzt ist, ist die Überleitung in die Stufe 2 zu vereinbaren.
Stufe 2
In der zweiten Stufe erfolgt eine Prüfung der Netzverträglichkeit in Form einer Netzverträglichkeitsprüfung unter realen Bedingungen. Hierzu muss der Kunde fünf Systeme, bestehend aus L T- und NT-Geräten, ggf. Managementsystem zur Konfiguration, Steuerung und Überwachung, ggf. erforderliche Kleinteile wie Kabel, Adapter, usw. der Telekom betriebsbereit übergeben. Von der Telekom wird eine reale Beschaltung der Kabel in den möglichen Systemkombinationen vorgenommen und die Einhaltung des erforderlichen Störabstandes unter Zugrundelegung der geltenden Netzplanung festgestellt.
- Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 8 Wochen.
- Weitergehende Prüfungen
- Wird bei der Netzverträglichkeitsprüfung eine Beeinflussung vorhandener Systeme festgestellt, so wird dies dem Kunden abschließend mitgeteilt.
- Nachgebesserte Geräte, die sich bei einer vorangegangenen Netzverträglichkeitsprüfung als nicht einsetzbar erwiesen haben, werden einer erneuten Netzverträglichkeitsprüfung unterzogen.
Die beantragten Entgeltmaßnahmen werden hiermit veröffentlicht.
Der Antrag auf Genehmigung der Entgelte nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Raum 12.26), Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, von jedermann werktags (Montag bis Freitag) von 8:00 - 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnummern (0228) 14 – 47 12 oder 47 16 eingesehen werden.
Der Text des o. g. Antrages kann außerdem bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn (Fax: 0228 / 14 – 64 71), gegen Kostenerstattung bezogen werden.
BK4d-06-059/ E21.07.06
Stand: 27.02.2010