BK4-06-059
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss
Tenor des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 22.09.2006 auf Grund des Antrages der Deutschen Telekom AG, T-Com auf Genehmigung der Entgelte für die Netzverträglichkeitsprüfung mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung zum 01.10.2006
Die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur hat am 22.09.2006 beschlossen:
1. Die Abrechnung der Entgelte für die Leistung Netzverträglichkeitsprüfung wird ab dem 01.10.06 genehmigt:
- Für die Prüfung nach Stufe 1 wird ein Entgelt nach Aufwand gem. Preisliste "Montage nach Aufwand" der T-Com erhoben.
- Für die Prüfung nach Stufe 2 wird ein Entgelt nach Aufwand gem. Preisliste "Montage nach Aufwand" der T-Com erhoben
- Für weitergehende Prüfungen wird ein Entgelt nach Aufwand gem. Preisliste "Montage nach Aufwand" der T-Com erhoben
- Bei der Preisliste „Montage nach Aufwand“ gilt jeweils der Stand vom 01.11.05.
2. Die Genehmigung ist befristet bis längstens zum 30.09.08.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass sich die den Entgelten zugrunde liegenden Leistungen aufgrund des von der Antragstellerin vorzulegenden und von der Beschlusskammer gemäß § 23 TKG zu überprüfenden Standardangebotes für die in der Regulierungsverfügung BK 4-04-075 /R vom 20.04.05 auferlegten Zugangsleistungen wesentlich ändern.
BK4d-06-059 /E21.07.06
Stand: 27.02.2010