BK4-06-060 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltverfahren
Mietleitung

Tenor des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 31.10.2006 auf Grund des Antrages der Deutschen Telekom AG, T-Com auf Genehmigung der Entgelte für Carrier-Festverbindungen und die Express-Entstörung

Die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur hat aufgrund der öffentlich-mündlichen Verhandlung vom 18.09.2006 beschlossen:

  1. Ab dem 01.11.2006 werden für Carrier-Festverbindungen mit Bandbreiten von 64 kbit/s bis 622 Mbit/s sowie für deren jeweils zugehörige Express-Entstörung die zum 27.01.2005 genehmigten Entgelte – BK 2b 04/039 – genehmigt.

  2. Die Genehmigung der Entgelte ist befristet bis zum 30.06.2007.

  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK4b-06-060 /E29.08.06  

Stand: 15.01.2010

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