BK4-07-001 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss

Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, monatliche Überlassungsentgelte ab 01.04.2007

Die Deutsche Telekom AG, T-Com hat mit Schreiben vom 19.01.2007 folgenden Antrag auf Genehmigung der o.g. Entgelte gestellt:

Die mit Beschluss der Beschlusskammer 4 vom 28.04.2005 (BK 4a/b-05-004/E17.02.05) erteilte Genehmigung der monatlichen Überlassungsentgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung ist bis zum 31.03.2007 befristet.

Wir beantragen hiermit die Genehmigung der Entgelte für die Leistung „Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung“ gemäß Anlage (Preisliste) ab dem 01.04.2007. Der Antrag auf Genehmigung der Entgelte nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Raum 12.26), Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, von jedermann werktags (Montag bis Freitag) von 8:00 - 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnummern (0228) 14 – 47 12 oder 47 16 eingesehen werden.

BK4b-07-001/E19.01.2007

Tenor des Beschlusses

Stand: 27.02.2010

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