BK4-07-005 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss

Tenor der Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur vom 29.06.07 auf Grund des Antrages der Deutschen Telekom AG, T-Com, auf Genehmigung der Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung („Line Sharing“)

Die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat aufgrund der öffentlich-mündlichen Verhandlung vom 23.05.07 beschlossen:

1. Ab dem 01.07.07 werden folgende Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung („Line Sharing“) genehmigt:

a)   Einmalige Bereitstellungsentgelte
BeschreibungEntgelt
Übernahme44,73 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz und ohne Arbeiten beim Endkunden80,25 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz und mit Arbeiten beim Endkunden94,05 €
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz und ohne Arbeiten beim Endkunden60,82 €
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz und mit Arbeiten beim Endkunden73,96 €
b) Kündigung
PositionBeschreibungEntgelt
amit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden7,67 €
bohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden48,65 €
cmit gleichzeitiger Übernahme der betroffenen TAL37,26 €

c) Zusätzliche Anfahrten im Bereitstellungs- bzw. Entstörungsprozess - nach Aufwand

d) Monatliches Überlassungsentgelt - 1,91 €

2. Die Genehmigung der Entgelte ist befristet bis zum 30.06.08

3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK4d-07-005/E20.04.07

Stand: 27.02.2010

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