BK4-07-007 Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss

Antrag der Deutschen Telekom AG, T-Com, auf Genehmigung der einmaligen Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, (Entgelte für das Schalten zu besonderen Zeiten und die Nutzungsänderung)

Die Deutsche Telekom AG, T-Com, hat mit Schreiben vom 20.04.2007 folgenden Antrag auf Genehmigung der o. g. Entgelte gestellt:

Die mit Beschluss der Beschlusskammer 4 vom 03.08.2005 (BK 4b-05-012/E24.04.05) erteilte Genehmigung der Entgelte im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (Bereitstellung, Kündigung, Schalten zu besonderen Zeiten, Nutzungsänderung) ist bis zum 30.06.2007 befristet. Wir beantragen hiermit die Genehmigung der Entgelte für die o. a. Leistungen gemäß Anlage (Preisliste) ab dem 01.07.2007.

Für den Fall, dass die Beschlusskammer sich zwischenzeitlich gehindert sehen sollte, diesem Antrag zu entsprechen, beantragen wir hier hilfsweise und rein vorsorglich und ohne Aufgabe unserer gegenüber der Bundesnetzagentur und gegenüber den Gerichten eingenommenen Rechtspositionen die Genehmigung der in Anlage 1b (Preisliste kombinierte Bereitstellung und Kündigung) enthaltenen einmaligen Entgelte für die im Hauptantrag aufgeführten Leistungspositionen ab dem 01.07.2007 sowie eines einmaligen Übergangsgeldes für den Bestand aller am 01.07.2007 vermieteten Teilnehmeranschlussleitungen, für die ein Kündigungsentgelt noch nicht angefallen ist, in Höhe der Differenz zwischen den in Anlage 1b (Preisliste kombinierte Bereitstellung und Kündigung) enthaltenen Entgelten und den in Anlage 1a zum Hauptantrag enthaltenen Bereitstellungsentgelten.

Ein einmaliges Übergangsentgelt wäre notwendig, da die Antragstellerin durch die Spruchpraxis der Beschlusskammer bisher daran gehindert war, die bei der Kündigung anfallenden Kosten in die Bereitstellungsentgelte einzukalkulieren und somit ohne Übergangsentgelt für den vermieteten Bestand eine Deckungslücke entstehen würde.

Die beantragten Entgeltmaßnahmen werden hiermit veröffentlicht.

Der Antrag auf Genehmigung der Entgelte nebst den beigefügten Anlagen – mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Raum 12.26), Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, von jedermann werktags (Montag bis Freitag) von 8:00 - 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnummern (0228) 14 – 47 12 oder 47 16 eingesehen werden.

BK4b-07-004/E20.04.07

Tenor des Beschlusses

Stand: 27.02.2010

Mastodon