BK4-08-054 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Einstellung des Verfahrens
Mit Schreiben vom 23.07.2008 hat die Industriekraftwerk Baienfurt oHG ihren Antrag vom 25.03.2008 auf Genehmigung einer mit der EnBW Regional AG getroffenen Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV für das Industriekraftwerk Baienfurt zurückgenommen.
Das unter dem Geschäftszeichen BK4-08-054 geführte Genehmigungsverfahren nach § 19 Abs. 2 Satz 1StromNEV wurde deshalb eingestellt.
Stand: 12.01.2010