BK4-08-098 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Veröffentlichung eines Antrags

Die Heidelberger Energie GmbH, Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg, hatte am 16.12.2005 für die HeidelbergCement AG, Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg, bei der seinerzeit zuständigen Beschlusskammer 8 für das Werk Paderborn einen Antrag auf Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts mit der E.ON Westfalen Weser AG, Bahnhofstr. 18-20, 31785 Hameln, gestellt (vgl. Mitteilung Nr. 44 im Amtsblatt Nr. 2/2006).

Der ursprünglich unter dem Aktenzeichen BK8-05-271 bei der Beschlusskammer 8 geführte Antrag wurde aufgrund eines internen Zuständigkeitswechsels an die Beschlusskammer 4 abgegeben und wird nunmehr unter den Aktenzeichen BK4-08-098 bearbeitet.

Stand: 05.01.2010

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