BK4-08-419 Genehmigungen individueller Entgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Veröffentlichung der Genehmigung

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der TEN Thüringer Energienetze GmbH, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, vertreten durch die Geschäftsführung, Antragstellerin, wegen Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV, und der IntelligentPower GmbH & Co. KG, Nymphenburger Straße 20b, 80335 München, vertreten durch die Geschäftsführung, Beteiligte, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 09.04.2009 folgende Entscheidung getroffen:

Die zwischen der TEN Thüringer Energienetze GmbH und der IntelligentPower GmbH & Co. KG geschlossene Vereinbarung über individuelle Netzentgelte für die Abnahmestelle Kühlhaus Werk 3, Hauptstraße, 98617 Obermaßfeld - Grimmenthal, wird für den Zeitraum zwischen dem 01.06.2008 und dem 31.12.2008 genehmigt.

Die Genehmigung erfolgt unter der Bedingung, dass die Punkt 4 der Vereinbarung enthaltene Regelung, nach der zur Vermeidung von Härten gegenüber dem Netznutzer im Zeitraum vom 01.06.2008 bis vier Wochen nach Eingang der Genehmigung angenommen werden soll, dass die maximale Leistung der Entnahmestelle in den Hochlastzeitfenster gemäß der Anlage 1 derjenigen entspricht, die zwischen diesem Zeitpunkt und dem Ende des Jahres auftritt, ersatzlos entfällt.

BK4-08-419

Stand: 04.01.2010

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