BK4-08-465 Genehmigungen individueller Entgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV

Veröffentlichung eines Antrages

Die ENSO Strom Netz GmbH, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden, hatte am 29.11.2006 bei der seinerzeit zuständigen Beschlusskammer 8 einen Antrag auf Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts mit der Sachsenmilch Anlagen Holding AG, An den Breiten, 01454 Leppersdorf gestellt; AZ BK8-06-054.

Der ursprünglich unter dem Aktenzeichen BK8-06-054 bei der Beschlusskammer 8 geführte Antrag wurde aufgrund eines internen Zuständigkeitswechsels an die Beschlusskammer 4 abgegeben. Der Antrag wird nunmehr unter dem Aktenzeichen BK4-08-465 bearbeitet.

Beschluss

Stand: 19.01.2010

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