BK4-10-031 Freistellung von der Regulierung im Strombereich
Erledigung der Ausnahmegenehmigung
Die NorGer KS, Elvegata 2, 4619 Kristiansand S, Norwegen, hat ihren Antrag vom 31.03.2010 auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine geplante Gleichstromverbindungsleitung zwischen Deutschland und Norwegen am 07.04.2011 zurückgenommen und auf die Ausnahmegenehmigung gemäß Art. 7 VO (EG) 1228/2003 verzichtet. Damit hat sich die am 25.11.2010 von der Bundesnetzagentur für das NorGer-Projekt unter dem Aktenzeichen BK410-031 erteilte Ausnahmegenehmigung erledigt.
BK4-10-031
Stand: 10.06.2010