BK4-10-112
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23 Abs. 1 ARegV
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets der DREWAG NETZ GmbH, Rosenstraße 32, 01607 Dresden, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn am 23.09.2011 beschlossen:
- Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Kapitalkosten und der jährlichen Betriebskostenpauschale aus einer Investitionsmaßnahme von insgesamt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von ___ Euro für das Projekt „Versorgungssicherheit unter Berücksichtigung der eingeschränkten Verfügbarkeit des GTHKW Nossener Brücke“ genehmigt. Die Berechnung der Kapital- und Betriebskosten im Sinne von Satz 1 erfolgt gemäß den sich aus den Gründen und der Anlage 1 ergebenden Bestimmungen. Anlage 1 ist Teil dieses Beschlusses.
- Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2018.
- Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
- Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
BK4-10-112
BK4-10-112_Beschluss (PDF, 6 MB)
Stand: 11.05.2012