BK4-10-112 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23 Abs. 1 ARegV

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets der DREWAG NETZ GmbH, Rosenstraße 32, 01607 Dresden, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn am 23.09.2011 beschlossen:

  1. Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Kapitalkosten und der jährlichen Betriebskostenpauschale aus einer Investitionsmaßnahme von insgesamt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von ___ Euro für das Projekt „Versorgungssicherheit unter Berücksichtigung der eingeschränkten Verfügbarkeit des GTHKW Nossener Brücke“ genehmigt. Die Berechnung der Kapital- und Betriebskosten im Sinne von Satz 1 erfolgt gemäß den sich aus den Gründen und der Anlage 1 ergebenden Bestimmungen. Anlage 1 ist Teil dieses Beschlusses.

  2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2018.

  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

  4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.

  5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

BK4-10-112

Stand: 11.05.2012

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