BK5-12-032 Entgeltgenehmigung für den Zugang von Postfachanlagen

PEntgV § 8 Abs. 2 i. V. m. §§ 29 Abs. 1, 28 Abs. 2, 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG
hier: Antrag der Deutschen Post AG auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Postfachanlagen

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrages der Deutschen Post AG vom 12.09.2012 wegen der Genehmigung von Entgelten für den Zugang zu Postfachanlagen hat die Beschlusskammer 5 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen auf die mündliche Verhandlung vom 25.10.2012 beschlossen:

1. Die Entgelte werden in folgender Höhe genehmigt:
a)
€ 1,14 pro Einlieferungsvorgang sowie zusätzlich
b)
€ 0,03 pro eingelieferter Sendung

2. Die unter Ziffer 1. erteilte Genehmigung wird vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 befristet.

3. Es wird festgestellt, dass die Einlieferungsbedingung der verbindlichen Verwendung von Einlieferungslisten mit Matrixcode ab dem 01.01.2013 nicht gegen postregulatorische Vorschriften verstößt. In einem bis zum 01.04.2013 dauerndem Übergangszeitraum sind Einlieferungslisten ohne Matrixcode noch anzunehmen.

4.Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK5b-12/032

Beschluss vom 21.11.2012 (pdf / 84 KB)

Stand: 02.11.2015

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