BK5-16-023
Beschlusskammer 5
PEntgV § 8 Abs. 2 i. v. m. §§ 29 Abs. 1, 28 Abs. 2, 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG
hier: Antrag der Deutschen Post AG auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Postfachanlagen
Die Deutsche Post AG hat mit Schreiben vom 30.08.2016 einen Antrag auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Postfachanlagen gestellt. Sie hat Folgendes beantragt:
Für die nach Maßgabe der „AGB Postfach-Zugang (Stand Januar 2014)“
erbrachten Leistungen werden folgende Entgelte genehmigt:
- Entgelt pro Einlieferungsvorgang: 3,59 €
- Entgelt pro eingelieferter Sendung: 0,034 €
- Entgelt pro Einlieferungsvorgang: 3,59 €
- Die Wirksamkeit der Genehmigung beginnt mit dem 01.01.2017 und endet am 31.12.2018.
Der Termin zur Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ist auf den 29.09.2016, 10:00 Uhr, Raum H2 0.50, Tulpenfeld 2, 53113 Bonn, anberaumt.
Auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung wird verzichtet!
BK5-16-023
Stand: 02.09.2016