BK5-16-023 Beschlusskammer 5

PEntgV § 9 i.V.m. §§ 22 Abs. 4, 29 Abs. 2, Abs. 1 Satz 2, 28 Abs. 2, 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG;
hier: Antrag der Deutschen Post AG auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu Postfachanlagen

Nachfolgend werden die Festlegungen der Entscheidung BK5-16/023 vom 28.10.2016 veröffentlicht.

  1. Die Entgelte werden in folgender Höhe genehmigt:

    1,00 € pro Einlieferungsvorgang sowie zusätzlich

    0,037 € pro eingelieferter Sendung

  2. Die Entgelte werden für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 genehmigt.

  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK5-16/023

Stand: 17.01.2017

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