BK5-16-029
Beschlusskammer 5
PEntgV § 9 i.V.m. §§ 22, 21 Abs. 1 Nr. 1, 19 Satz 1, 20 PostG;
hier: Genehmigung von Entgelten für lizenzpflichtige Postdienstleistungen „E POSTBRIEF mit klassischer Zustellung“ der Deutsche Post E-POST Solutions GmbH; BK5-16-029
Am 14.12.2016 hat die Beschlusskammer die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutsche Post E-Post Solutions GmbH vom 06.10.2016 getroffen:
1. Die Entgelte für die Postdienstleistung „E-POSTBRIEF mit klassischer Zustellung“ werden für die Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm nach Maßgabe der dem Entgeltantrag als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem 01.01.2017 wie folgt genehmigt:
b) Kompaktbrief: 0,60 €
c) Großbrief: 1,05 €
d) Maxibrief: 2,04 €
e) Zusatzleistung Einschreiben Einwurf: 2,13 €
f) Zusatzleistung Einschreiben: 2,48 €
g) Zusatzleistung Rückschein: 2,13 €
h) Zusatzleistung Eigenhändig: 2,13 €
2. Die Entgelte werden für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 genehmigt.
3. Der Antragstellerin wird aufgegeben, quartalsweise, jeweils zum 1. Werktag des Quartals, über die Absatz- und Umsatzzahlen in Bezug auf die Beförderung des „E POSTBRIEFS mit klassischer Zustellung“ zu berichten.
4. Die Beschlusskammer behält sich den Widerruf der Genehmigung für den Fall vor, dass sich die Entgelte oder Kosten für zur Erbringung der genehmigten Dienstleistung in Anspruch genommener Leistungen anderer zum Konzern gehörender Unternehmen nach Beschlussfassung ändern oder solche Entgelte auf Grund nachträglich eingetretener Tatsachen abgeändert werden.
5. Die Antragstellerin wird verpflichtet, die monatlichen Abrechnungen über Konsolidierung von Briefsendungen aufgrund des zwischen ihr und der Deutschen Post InHaus Services GmbH (DPIHS) bestehenden Vertrags jeweils bis spätestens zum 20. Kalendertag des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats vorzulegen. Hierbei sind die Abrechnungen derart elektronisch aufzubereiten, dass die Einlieferungsmengen getrennt nach Format und Einlieferungsstandort taggenau ausgewertet werden können.
6. Im Übrigen wird dem Antrag nicht entsprochen.
BK5-16/029
Beschluss BK5-16-029 (pdf, 400 KB)
Stand: 16.12.2016