BK5-16-033
Beschlusskammer 5
PEntgV § 9 i.V.m. §§ 22, 21 Abs. 1 Nr. 1, 19 Satz 1, 20 PostG;
Hier: Genehmigung des Entgelts für die Zusatzleistung „Prio“
Am 02.01.2017 hat die Beschlusskammer die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutschen Post AG vom 31.10.2016 getroffen:
- Für die Zusatzleistung „Prio“ wird nach Maßgabe der dem Entgeltgenehmigungsantrag als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung ein Entgelt in Höhe von 0,90 € je Sendung genehmigt.
- Das Entgelt wird für den Zeitraum vom 01.02.2017 bis 31.12.2017 genehmigt.
BK5-16-033
Beschluss BK5-16-033 (pdf, 243 KB)
Stand: 17.01.2017