BK5-17-025 Missbrauchsaufsicht

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Einbehalt von Rückvergütungen aus Teilleistungsvertrag

In dem Verwaltungsverfahren hat die Beschlusskammer 5 der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der Deutschen Post AG nach öffentlicher mündlicher Verhandlung vom 08.06.2017 am 15.08.2017 nachfolgenden Beschluss gefasst.

BK5-17-025

2. Entscheidung

Stand: 16.08.2017

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