BK5-17-025
Missbrauchsaufsicht
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Einbehalt von Rückvergütungen aus Teilleistungsvertrag
In dem Verwaltungsverfahren hat die Beschlusskammer 5 der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der Deutschen Post AG nach öffentlicher mündlicher Verhandlung vom 08.06.2017 am 15.08.2017 nachfolgenden Beschluss gefasst.
BK5-17-025
Abstellverfügung vom 15.08.2017 (pdf, 330 KB)
Stand: 16.08.2017