BK5-17-048
Beschlusskammer 5
PEntgV § 9 i.V.m. §§ 22, 21 Abs. 1 Nr. 1, 19 Satz 1, 20 PostG;
Hier: Genehmigung von Entgelten für lizenzpflichtige Postdienstleistungen „E-POSTBRIEF mit klassischer Zustellung“ der Deutsche Post E-POST Solutions GmbH; BK5-17/048
Am 30.11.2017 hat die Beschlusskammer die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutsche Post E-Post Solutions GmbH vom 20.09.2017 getroffen:
1. Die Entgelte für die Postdienstleistung „E-POSTBRIEF mit klassischer Zustellung“ werden für die Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm nach Maßgabe der dem Entgeltantrag als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem 01.01.2018 wie folgt genehmigt:
b) Kompaktbrief 0,60 €
c) Großbrief 1,05 €
d) Maxibrief 2,15 €
e) Zusatzleistung Einschreiben Einwurf 2,13 €
f) Zusatzleistung Einschreiben 2,48 €
g) Zusatzleistung Rückschein 2,13 €
h) Zusatzleistung Eigenhändig 2,13 €
2. Die Entgelte werden für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 genehmigt.
3. Der Antragstellerin wird aufgegeben, monatlich, jeweils zum 15. Werktag des Folgemonats, Abschriften der im elektronischen Auftragsmanagement der DP AG zur Inanspruchnahme des Infrastrukturrabattes berechtigenden Einlieferungen vorzulegen. Es sind dabei sowohl die Anmeldungen der Antragstellerin selbst als auch die Anmeldungen der DP IHS vorzulegen.
4. Die Beschlusskammer behält sich den Widerruf der Genehmigung für den Fall vor, dass sich die Entgelte oder Kosten für zur Erbringung der genehmigten Dienstleistung in Anspruch genommene Leistungen anderer zum Konzern gehörender Unternehmen nach Beschlussfassung ändern oder solche Entgelte auf Grund nachträglich eingetretener Tatsachen abgeändert oder Rabatte untersagt werden.
5. Im Übrigen wird dem Antrag nicht entsprochen.
BK5-17/048
Stand: 12.12.2017