BK5-17-050
Beschlusskammer 5
PEntgV§ 9 i.V.m. §§ 22, 21 Abs. 1 Nr. 1, 19 Satz 1, 20 PostG;
Hier: Genehmigung des Entgelts für die Zusatzleistung „Prio“
Am 07.12.2017 hat die Beschlusskammer die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutschen Post AG vom 29.09.2017 getroffen:
1. Für die Zusatzleistung „Prio“ wird nach Maßgabe der dem Entgeltgenehmigungsantrag als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung ein Entgelt in Höhe von 0,90 € je Sendung genehmigt.
2. Das Entgelt wird für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 genehmigt.
BK5-17/050
Stand: 12.12.2017