BK5-17-050 Beschlusskammer 5

PEntgV§ 9 i.V.m. §§ 22, 21 Abs. 1 Nr. 1, 19 Satz 1, 20 PostG;

Hier: Genehmigung des Entgelts für die Zusatzleistung „Prio“

Am 07.12.2017 hat die Beschlusskammer die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutschen Post AG vom 29.09.2017 getroffen:

1. Für die Zusatzleistung „Prio“ wird nach Maßgabe der dem Entgeltgenehmigungsantrag als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung ein Entgelt in Höhe von 0,90 € je Sendung genehmigt.

2. Das Entgelt wird für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 genehmigt.

BK5-17/050

Stand: 12.12.2017

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